Grenzüberschreitende Nachsuchen

Leider lässt es sich weder im Straßenverkehr noch bei der Jagd vermeiden, das Wild verletzt wird und dann größere Strecken zurücklegt.

Es möglichst schnell von seinen Leiden zu erlösen, muss oberstes Prinzip sein.

Nach der Änderung des Hessischen Jagdgesetzes 2011 wurde das Nachsuchenwesen in Hessen neu geregelt, insbesondere in § 27 Abs.6.

Der Gesetzgeber trägt der Erkenntnis Rechnung, dass Schalenwild (Rot-,Dam-,Muffel- Schwarz- und seltener Rehwild ) bei Schussverletzungen oft sehr weite Strecken durch mehrere Reviere zurücklegt. Für Nachsuchengespanne waren früher an den Reviergrenzen zeitraubende Rückfragen und Verzögerungen erforderlich. Dadurch wurde verletztes Wild oft nur schwer oder gar nicht gefunden.

Seit November 2013 erkennt die  dafür zuständige Obere Jagdbehörde in Kassel Schweißhundgespanne an, die einschließlich einer Begleitperson mit Hund und unter Mitführung der Schusswaffen unabhängig von den Grenzen von Jagdbezirken und Hegegemeinschaften in Hessen Nachsuchen auf Schalenwild ohne Voranmeldung oder Genehmigung der Jagdausübungsberechtigten, in deren Jagdbezirk das kranke Stück Schalenwild eingewechselt ist, durchführen dürfen.

Erfolgreiche Nachsuche nach Passage von 3 Revieren.
Erfolgreiche grenzüberschreitende Nachsuche nach Passage von 3 Revieren. Foto: Lothar Cramer

Die Jagdausübungsberechtigten sind  danach gemäß den Wildfolgebestimmungen umgehend zur unterrichten.

Die Gespanne müssen, um anerkannt werden zu können, einen einheitlichen Anforderungskatalog erfüllen.

Das ist z. B. für die Bayerischen und Hannoverschen Schweißhunde die Vor-und/oder Hauptprüfung und für andere Hunderassen eine Schweißprüfung im Range einer Verbandsschweißprüfung oder eine Fährtenschuhprüfung gleichen oder höheren Schwierigkeitsgrades.

Der tierschutzgerechten Nachsuche, d. h. verletztes Wild, sei es nun angefahren oder schußverletzt, so schnell wie möglich zu erlösen, kann in der Praxis nun besser als vorher nachgekommen werden.

Die Gespanne des Nachsuchenringes haben diese Anerkennung.

Die Anerkennungskriterien im einzelnen und die in Hessen zugelassenen Gespanne können auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (PDF) eingesehen werden.

Der Nachsuchenring empfiehlt, nur Gespanne einzusetzen, die diese landesweite Anerkennung haben.

Wild kennt schließlich keine Reviergrenzen.

Lothar Cramer