Gedanken zur digitalen und Wärmebild-Jagdtechnik

Nach langem Ansitz bei unwirtlicher Witterung kommt der Jäger endlich auf ein passendes Stück Schwarzwild zu Schuss. Doch das Stück liegt nicht in Sichtweite. Das alles ist ja kein Problem, seines Abkommens sicher muss das getroffene Stück ja unweit liegen.

Also runter von der unbequemen Leiter und mit der Wärmebildkamera vor dem Auge auf zur Nachsuche! Im näheren Umfeld ist keine Wärmequelle mit der Technik auszumachen, auch nach ca. 100 Metern in der vermeintlichen Fluchtrichtung leuchtet es noch immer nicht im Wald, na ja dann gehen wir noch ein Stück weiter. Jetzt wird es schwierig denn in der Buchennaturverjüngung zeigt das Wärmebild bis auf einen helleren Fleck im Laub noch immer das vermeintlich tödlich getroffene Stück nicht auf dem Bildschirm.

Morgen wird es der Hund von meinem Jagdkameraden schon finden. Am nächsten Morgen zeigt der Gebrauchshund Schweiß auf dem Anschuss. Aus welcher Körperregion stammt dieser? Egal er ist ja rot, da kann der Überläufer nicht mehr weit gegangen sein. Nach längerem hin und her kommt der noch unerfahrene Hund nicht mehr weiter, jetzt muss ein Schweißhund her. Am Nachmittag auf dem Anschuss eingetroffen stellt der Hundeführer fest, dass der Treffer nicht im Leben sitzen kann und die Suche könnte schwierig werden, wenn sie überhaupt zum Erfolg führt.

Es dauert eine Weile, bis sich die Hundenase in den nun durch die Vorarbeit in der Nacht und durch das vor ihm arbeitende Gespann zahlreich vorhandenen Verleitung zu recht findet.

Nach gut 200 Meter Riemenarbeit verweist der Schweißhund in der Buchennaturverjüngung ein Wundbett. War es der hellere Fleck im Laub den die Wärmebildkamera in der Nacht zeigte? Aber das kann ja nicht sein, man hätte das Stück ja wegbrechen hören. Falsch, alle Sinne sind bei einem verletzten Stück extrem angespannt.

Ein Verlassen des Wundlagers, gerade in der Nacht, geschieht schon lange bevor es der Mensch mitbekommt, weil es diesen schon auf weite Entfernung vernimmt. Die beste Wärmebildtechnik ist nutzlos wenn das verletzte Wild noch mobil ist!

Einmal aufgemüdet gehen die bedauernswerten Stücke bis sie von ihren Kräften verlassen werden und das kann sehr lange dauern und über viele Kilometer gehen. Eine Wärmebildkamera ist halt nicht in der Lage ein Stück zu Stande zu hetzen!

In Folge dessen können Nachsuchen auch zum Teil über viele Reviergrenzen gehen und durchaus auch mehrere Tage dauern und ob das verletzte Wild dann zur Strecke kommt ist sehr ungewiss. Auf jeden Fall hat dann der Inhaber des Jagdreviers, in dem die Nachsuche begann die Aufgabe die betreffenden Reviere über die stattgefundene Nachsuche zu informieren, auch die Reviere durch die die Nachsuche führte, ob erfolgreich oder nicht.

Das alles müsste nicht sein wenn man etwas besonnener gehandelt hätte.

Was tun bei einem Wildunfall?

Gerade in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden in denen Wild auf Nahrungssuche unterwegs ist, kommt es häufig vor, dass die Tiere zu ihren Äsungsplätzen oder von diesen zurück in ihre Einstände über Straßen wechseln.

Wild jeder Art kennt keine Grenzen und kann auch Fahrzeuggeschwindigkeiten nicht einschätzen. In diesen Zeiten ist besondere Vorsicht und vorausschauendes Fahren angesagt. Wechselt nun ein Stück Wild über die Straße und ein Abbremsen des Fahrzeuges ist nicht mehr möglich, sollte das Fahrzeug in der Spur gehalten werden und ein Aufprall mit dem Tier in Kauf genommen werden.

Schäden am Fahrzeug, die durch eine Kollision mit Haarwild entstanden sind, werden in aller Regel von der Teilkaskoversicherung abgeglichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei, dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder jeweiligen Forstamt ausgestellt wird.

Ist es nun zu einem Wildunfall gekommen, ist folgendes zu veranlassen:

  • Kam es zu Personenschäden geeignete Rettungskräfte über die Notrufnummer 112 verständigen.
  • Unfallstelle in geeigneter Weise absichern!
  • Kam es zu keinen Personenschäden ist die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen und der Unfall mit Ortsangabe und Sachverhalt mitzuteilen!
  • Bei den Polizeidienststellen sind alle Personen registriert, die für das betreffende Revier zuständig sind, die dann geeignete Maßnahmen in die Wege leiten.
  • Unfallstelle markieren! Es reicht eine Plastiktüte oder ein Papiertaschentuch, das am Straßenrand gegen Verwehen gesichert abgelegt wird.
  • Noch lebende Tiere NICHT anfassen sondern sich von dem Tier entfernen. Verletzte Wildtiere sind unberechenbar und können den Menschen in ihrer Not angreifen. Auch sollte in Betracht gezogen werden, dass das Tier krank sein könnte und sich der Mensch unter Umständen mit einer Zoonose anstecken kann!
  • Auf keinen Fall darf das betreffende Tier mitgenommen werden um vieleicht zu einem Tierarzt verbracht zu werden.
  • Werden bereits tote Tiere, die dem Jagd- oder Naturschutzrecht unterliegen mitgenommen, so ist dies eine strafbare Handlung die entsprechend von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann.

Es bleibt zu hoffen, dass jedem Verkehrsteilnehmer die Erfahrung mit einem Wildunfall erspart bleibt.

Wir wünschen eine gute unfallfreie Fahrt!

Autor: Gerhard Niessner/Nachsuchenring Rheingau-Taunus

Grenzüberschreitende Nachsuchen

Leider lässt es sich weder im Straßenverkehr noch bei der Jagd vermeiden, das Wild verletzt wird und dann größere Strecken zurücklegt.

Es möglichst schnell von seinen Leiden zu erlösen, muss oberstes Prinzip sein.

Nach der Änderung des Hessischen Jagdgesetzes 2011 wurde das Nachsuchenwesen in Hessen neu geregelt, insbesondere in § 27 Abs.6.

Der Gesetzgeber trägt der Erkenntnis Rechnung, dass Schalenwild (Rot-,Dam-,Muffel- Schwarz- und seltener Rehwild ) bei Schussverletzungen oft sehr weite Strecken durch mehrere Reviere zurücklegt. Für Nachsuchengespanne waren früher an den Reviergrenzen zeitraubende Rückfragen und Verzögerungen erforderlich. Dadurch wurde verletztes Wild oft nur schwer oder gar nicht gefunden.

Seit November 2013 erkennt die  dafür zuständige Obere Jagdbehörde in Kassel Schweißhundgespanne an, die einschließlich einer Begleitperson mit Hund und unter Mitführung der Schusswaffen unabhängig von den Grenzen von Jagdbezirken und Hegegemeinschaften in Hessen Nachsuchen auf Schalenwild ohne Voranmeldung oder Genehmigung der Jagdausübungsberechtigten, in deren Jagdbezirk das kranke Stück Schalenwild eingewechselt ist, durchführen dürfen.

Erfolgreiche Nachsuche nach Passage von 3 Revieren.
Erfolgreiche grenzüberschreitende Nachsuche nach Passage von 3 Revieren. Foto: Lothar Cramer

Die Jagdausübungsberechtigten sind  danach gemäß den Wildfolgebestimmungen umgehend zur unterrichten.

Die Gespanne müssen, um anerkannt werden zu können, einen einheitlichen Anforderungskatalog erfüllen.

Das ist z. B. für die Bayerischen und Hannoverschen Schweißhunde die Vor-und/oder Hauptprüfung und für andere Hunderassen eine Schweißprüfung im Range einer Verbandsschweißprüfung oder eine Fährtenschuhprüfung gleichen oder höheren Schwierigkeitsgrades.

Der tierschutzgerechten Nachsuche, d. h. verletztes Wild, sei es nun angefahren oder schußverletzt, so schnell wie möglich zu erlösen, kann in der Praxis nun besser als vorher nachgekommen werden.

Die Gespanne des Nachsuchenringes haben diese Anerkennung.

Die Anerkennungskriterien im einzelnen und die in Hessen zugelassenen Gespanne können auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (PDF) eingesehen werden.

Der Nachsuchenring empfiehlt, nur Gespanne einzusetzen, die diese landesweite Anerkennung haben.

Wild kennt schließlich keine Reviergrenzen.

Lothar Cramer